Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung für Mieter

1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Parteien vereinbaren, dass die Geschäftsbedingungen der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung für Mieter“ auch für Folgeaufträge gelten sollen, soweit die jeweils gültige Fassung zugrunde zu legen ist.

2.1. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung wird beauftragt, eine Gelegenheit zur von Wohnraum auf Zeit nachzuweisen. Der Nachweis kann mündlich oder schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, Ist Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung unverzüglich, unter Angabe der Quelle, zu unterrichten.
2.2. Die Vermittlungstätigkeit ist für den Auftraggeber kostenlos.

3. Der Auftraggeber Ist verpflichtet, Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung unverzüglich vom Abschluss und wesentlichen Details eines Mietvertrages zu unterrichten und ihr eine Kopie des Mietvertrages zu übergeben. Die Informationspflicht gilt auch, wenn bereits fortgeschrittene Vertragsverhandlungen abgebrochen werden und es unerwartet zu einem Nichtabschluss kommt. Ebenso Ist eine Verlängerungsabsicht für das bereits bestehende Mietverhältnis umgehend der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung
mitzuteilen.

4. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keine Ansprüche gegen Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung.

5. Die Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Jegliche Weitergabe der von Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung nachgewiesenen Angebote sowie die Personalien der Wohnraumanblieter dürfen ohne Zustimmung der Agentur auch nach Ablauf des Suchauftrages nicht weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls wird eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart, die die Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung nach Recht und Billigkeit festsetzen kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann somit für die entgangene Provision haften.

6.1. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung ist nicht Vertragspartner Im Mietvertrag und kann als Wohnraumvermittier keine Verantwortung für Beschädigungen der Mietsache übernehmen. Schadenersatzansprüche gegenüber Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Hinsichtlich der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden begrenzt.

6.2. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

6.3. Den Nachweisen liegen, die vom Vermieter erteilten Auskünfte zugrunde. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung geht davon aus, dass die vom Vermieter übermittelten Daten zutreffend sind. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermieters keine Haftung. Ebenso ist eine Haftung für nicht zustande gekommene Mistverträge ausgeschlossen.

7. Nachträgliche Änderungen des Suchauftrags gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollten eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ursprünglichen Klausel tritt eine Regelung, die dem Willen der Parteien mutmaßlich entspricht.
8. Die der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung übermittelten Daten des Auftraggebers werden zur Bearbeitung des Auftrages elektronisch gespeichert und entsprechend dem Auftrag genutzt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung ist berechtigt, auch für den Vermieter – entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. Bei Ausübung von Doppeltätigkeit verpflichtet sich Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung zur Unparteilichkeit.

10.1. Der Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Verpflichtungen aus den Ziff. 2 und 3 bleiben davon unberührt.
10.2. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung zustande. Der Auftrag ancomi ng home GmbH auf Erbringung einer Maklerleistung ist insoweit freibleibend.

11. Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung hat das Recht, Änderungen an den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung für Mieter“ vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste der Elisa Ansorge Immobilien Verkauf & Vermietung oder widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

12. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Sollte ein Teil des Nachwelsvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.

13. Auf diesen Vertrag Ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR) anzuwenden. Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, ist sachlich und örtlich das Landgericht Berlin zuständig, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland Ist. Die ausschließliche Zuständigkeit des vorgenannten Gerichts wird ebenfalls vereinbart, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer mit Sitz in der Europälschen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegen oder Island ist.

Stand 05/2015